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FAQ

FAQ

Hier sind einige häufig gestellte Fragen von Ausländern, die in der Präfektur Nagano leben.

Aufenthaltsstatus

  • Wie ist der Aufenthaltsstatus?

    Der Aufenthaltsstatus ist eine rechtliche Qualifikation, die es Ausländern ermöglicht, während ihres Aufenthalts in Japan Tätigkeiten in bestimmten Bereichen auszuüben.

  • Der japanische Ehegatte ist gestorben. Was passiert mit meinem Aufenthaltsstatus?

    Der Aufenthaltsstatus wird nicht länger "japanischer Ehegatte" sein.
    Wenn Sie längere Zeit in Japan leben und eine stabile Lebensgrundlage haben, können Sie möglicherweise zu einer „Siedlung“ wechseln.
    Bitte wenden Sie sich an die Einwanderungsbehörde von Tokio, um Informationen zur Änderung Ihres Aufenthaltsstatus zu erhalten.

  • Ein ausländisches Paar. Was soll ich tun, wenn mein Kind geboren wird?

    Wenn Sie als Ausländer in Japan geboren wurden und nach Ihrer Geburt länger als 60 Tage in Japan bleiben möchten, müssen Sie innerhalb von 30 Tagen ab dem Geburtsdatum einen Aufenthaltsstatus beantragen.
    Bitte wenden Sie sich an das Tokyo Immigration Bureau, um Informationen darüber zu erhalten, was für den Antrag erforderlich ist.

  • Ich möchte meine Aufenthaltsdauer verlängern. Wie viele Monate vor der Aufenthaltsdauer kann ich eine Erneuerungsgenehmigung beantragen?

    Sie können sich ab ca. 3 Monaten im Voraus bewerben.
    Wenn Sie eine Aufenthaltsdauer von bis zu 3 Monaten haben, können Sie sich nach dem 2 von 1 oder mehr der Aufenthaltsdauer bewerben.

  • Ich habe vor, einen Japaner zu heiraten. Derzeit ist der Aufenthaltsstatus "Technologie / Menschliches Wissen / Internationale Arbeit".

    Es besteht kein Grund zur Änderung, wenn die Arbeit in Japan gleich bleibt und die gleiche Arbeit fortgesetzt wird.
    Es ist auch möglich, den Aufenthaltsstatus nach der Heirat in "Japanischer Ehepartner" zu ändern. In diesem Fall gibt es keine Einschränkungen für Arbeitsaktivitäten (Jobtypen).

  • Ich habe einen Studentenstatus. Was soll ich tun, wenn ich in Teilzeit arbeite?

    Bitte holen Sie die Erlaubnis für nicht qualifizierte Tätigkeiten bei der Ausländerbehörde Nagano ein.
    Wenn Sie sich bewerben, haben Sie das, was Sie brauchen.
    ・ Reisepass
    ・ Residentenkarte (falls vorhanden)
    ・ Antrag auf Erlaubnis für nicht qualifizierte Tätigkeiten

    [Referenz] Anfragen
    ・ Einwanderungsbehörde von Tokio (5-5-30 Konan, Minato-ku, Tokio)
    Telefon 0570-034259 (Abteilungsnummer 410) (IP-Telefon, Ausland: 03-5796-7234)

    ・ Niederlassung in Nagano (1108 Asahicho, Nagano City, Regierungsgebäude XNUMXF in Nagano Daiichi)
    Telefon 026-232-3317

    ・ Internationales Informationszentrum
    Telefon 0570-013904 (IP-Telefon, PHS, Übersee: 03-5796-7112)
    Wochentags 8:30 bis 5:15 Uhr

Über die Arbeit

  • Ich möchte über die Arbeitsbedingungen beraten. Können Sie sich in einer Fremdsprache beraten lassen?

    Das Nagano Labour Bureau kann auf Portugiesisch konsultieren.
    Nagano Labour Bureau Ausländische Arbeitnehmer Arbeitsbedingungen Konsultationsecke
    026-223-0553
    Dienstag und Donnerstag (Änderungen vorbehalten) AM 9: 00-PM 3: 30

    Darüber hinaus können Sie telefonisch nachfragen.
    Sie können in 8-Sprachen sprechen (Englisch, Chinesisch, Portugiesisch, Spanisch, Tagalog, Vietnamesisch, Myanmar, Nepalesisch).
    Telefonnummern und Öffnungszeiten der Konsultation finden Sie auf der Website des Ministeriums für Gesundheit, Arbeit und Soziales.
    Rückfrage für ausländische Arbeitnehmer

Medizin / Gesundheit

Über Geburt, Kinderbetreuung

  • Was ist eine Impfung?

    "Impfung" soll verhindern, dass Kinder schwer krank werden.
    Es gibt "regelmäßige Impfungen", die gesetzlich vorgeschrieben sind, wenn ein Kind geboren wird, und "freiwillige Impfungen", mit denen Sie entscheiden können, ob Sie sie erhalten oder nicht.

  • Ich möchte geimpft werden. Haben Sie einen ärztlichen Untersuchungsschein?

    Sie können das Impfvorbehandlungsformular herunterladen.
    16-Sprachen (Englisch, Chinesisch, Koreanisch, Vietnamesisch, Spanisch, Portugiesisch, Thailändisch, Indonesisch, Tagalog, Nepalesisch, Arabisch, Italienisch, Deutsch, Französisch, Mongolisch, Russisch) Es entspricht.

    Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Impfforschungszentrums.
    Impfforschungszentrum

Über Rente und Steuern

  • Ich kann die Kfz-Steuer nicht bezahlen. Was wird passieren?

    Sie erhalten eine Erinnerung und ein Beratungsschreiben mit der Aufschrift „Bitte zahlen Sie die Kfz-Steuer“.
    Für diejenigen, die nicht zahlen, wird das Eigentum beschlagnahmt.
    Bitte erkundigen Sie sich beim Präfekturfinanzamt oder bei Ihrer Wohngemeinde.
    Bei Problemen wenden Sie sich bitte an die multikulturelle Beratungsstelle in Nagano.

Über Kindererziehung

  • Ich möchte mein Kind in einem Kindergarten lassen. Was soll ich tun

    Kindergärten können Kinder verlassen, wenn Eltern arbeiten und nicht in der Lage sind, zu Hause zu bleiben, oder wenn sie krank sind und keine Kinder großziehen können.
    Wenn Sie Ihr Kind in einem Kindergarten lassen möchten, wenden Sie sich bitte an das Gemeindeamt, in dem Sie wohnen.

Über Katastrophenverhütung / Katastrophe

Über das Wohnen

Über Ehe und Scheidung

  • Welche Verfahren sind erforderlich, um einen Ausländer zu heiraten?

    Wenn Sie einen Ausländer heiraten, müssen Sie eine Heiratsregistrierung sowohl in Japan als auch im Partnerland einreichen.
    Wenn Sie zuerst in Japan oder zuerst im Ausland heiraten möchten, denken Sie an die beiden, die heiraten.

    Je nach Land ist es möglicherweise einfacher, zuerst eine Heiratsregistrierung im Ausland einzureichen, oder es ist möglicherweise erforderlich, zuerst in Japan fortzufahren. Fragen wir zuerst bei der Botschaft nach.
    Die Telefonnummern der Botschaft finden Sie hier.

Über andere

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